Nachlasspflegschaft

Zur Sicherung eines Nachlasses kann das zuständige Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft anordnen. Dies kommt insbesondere bei unbekannten Erben oder sofern Ungewissheit über die Annahme der Erbschaft besteht. Auch der drohende Schaden eines Nachlassgläubigers kann Grund für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft sein.

Durch das Nachlassgericht wird ein Nachlasspfleger ausgewählt. Sie wurden benannt und haben Fragten? Sprechen Sie mit mir - ich unterstütze Sie gerne!