Testamentsvollstreckung

Sie haben keine direkten Nachkommen? Sie haben niemanden, der sich zuverlässig um Ihren Nachlass kümmern kann? Alle Ihre Erben leben weit entfernt und haben keine Möglichkeit, Ihren Nachlass zu verwalten und abzuwickeln? Unter Ihren Erben sind Personen, die sich nicht selbst ihr Recht verschaffen können? Sie haben Menschen mit Behinderungen unter Ihren Erben, bei denen der Zugriff des Sozialträgers auf den Erbteil ausgeschlossen werden soll? Sie haben Erben, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind und deren Erbteil gegebenenfalls vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt werden soll?

Kurz gesagt: Sie haben Bedenken, dass Ihr letzter Wille nicht in Ihrem Sinn umgesetzt wird?

Die durch letztwillige Verfügung (Testament) von Ihnen angeordnete Testamentsvollstreckung gewährleistet, dass nach Ihrem Tod Ihr Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es angeordnet haben. Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass alle von Ihnen ausgesetzten Vermächtnisse  ebenso erfüllt werden, wie jeder Erbe seinen Erbteil erhält. Durch die angeordnete (Dauer-) Testamentsvollstreckung werden sowohl Sozialträger als auch Gläubiger wirksam am Zugriff auf das Erbe gehindert. Die lebzeitige Auswahl eines geeigneten, qualifizierten Testamentsvollstreckers erleichtert die spätere Durchführung der Testamentsvollstreckung in Ihrem Sinne, denn eventuelle Fragen können mit Ihnen als Erblasser persönlich geklärt werden.

Ob Abwicklungs- oder Dauertestamentsvollstreckung, ob Testamentsvollstreckung über das gesamte Erbe oder nur einen Teil: sprechen Sie mit mir - ich berate Sie gerne!